Das AURA Logo in klein und weiß

44. BImSchV

Übergangsfrist abgelaufen

Die 44. BImSchV, die seit 2019 die Emissionsgrenzwerte für mittelgroße Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW in Deutschland regelt, ist nun auch für Bestandsanlagen gültig. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle betroffenen Anlagen, einschließlich älterer Bestandsanlagen, die neuen Grenzwerte einhalten.
 
Wichtig zu wissen: 
  • Mehrere Anlagen, die in einem Schornstein abgeleitet werden, gelten als eine Anlage.
  • Die Verordnung gilt auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, unabhängig von der Brennstoffart.
  • Die Grenzwerte variieren je nach Anlagentyp, Brennstoff und Feuerungswärmeleistung.

 

Wir empfehlen, Ihre Anlagen zu überprüfen und gegebenenfalls umzurüsten. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu beraten und eine passende technische Lösung zu finden.

Besuch bei der Germersheimer Feuerwehr

Soziale Verantwortung beginnt mit kleinen Handlungen Rund 27 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Sie halten Vereine und Verbände am Leben, stärken soziale Netzwerke und spielen eine entscheidende Rolle im Katastrophenschutz und in der Notfallhilfe. Ein gutes Beispiel dafür ist

Weiterlesen »

Betreiberschulung November 2025

Betreiberschulung 2025 Vergangene Woche hat eine erste Einweihung unseres neuen AURA-Standorts im Rahmen einer Betreiberschulung zum Thema „Sicheres Warten und effizientes Betreiben von Thermalölanlagen“ stattgefunden. Es war die zweite Auflage dieses Formats – und nachdem wir im vergangenen Jahr in

Weiterlesen »

Kongress 2025 – Thermalölanlagen in Theorie und Praxis

Kongress und Fachmesse 2025 Thermalölanlagen in Theorie und Praxis Zwei Tage voller Fachwissen, Austausch und wertvoller Begegnungen – unser Kongress & Fachmesse zu Thermalölanlagen war ein voller Erfolg! Was macht dieses Format so besonders?Die einzigartige Kombination aus einer fundierten technischen Einführung

Weiterlesen »